Notarkosten, was ist das?
Notarkosten umfassen verschiedene Elemente wie die Eintragungsgebühr, das Notarhonorar, Verwaltungsgebühren und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilientransaktion. Mit unserem intuitiven Rechner können Sie die Details Ihrer Transaktion eingeben, z. B. den Verkaufspreis der Immobilie und ihren Standort, und erhalten sofort eine Schätzung der zu erwartenden Notargebühren.
Wer zahlt die Notarkosten?
Es ist wichtig zu beachten, dass die Notarkosten bei einer Immobilientransaktion vom Käufer getragen werden. Es kann auch für den Verkäufer interessant sein, diese Kosten zu kennen, da sie den endgültigen Verkaufspreis beeinflussen können. Wenn der Verkäufer die potenziellen Notarkosten versteht, kann er den Nettobetrag, den er aus dem Verkauf seiner Immobilie erhält, besser einschätzen. Ob Sie also Käufer oder Verkäufer sind, eine genaue Kenntnis der Notargebühren ist für eine fundierte Immobilientransaktion unerlässlich.
Was ist der „Bëllegen Akt“?
Bei teuren Immobilienkäufen, wie dem Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Baugrundstücks, beträgt der normale Satz für Notargebühren 7 %. Dieser Betrag teilt sich auf in 6 % für die Eintragungsgebühr und 1 % für die Umschreibungsgebühr.
Um die mit dem Kauf einer Immobilie verbundenen Kosten zu senken, hat die Regierung eine Steuergutschrift eingeführt: den „Bëllegen Akt“. Diese Steuergutschrift bietet eine Ermäßigung auf die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren für alle Personen, die eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben möchten.
Seit dem 16. Juli 2026 beträgt der Kredit 45.000 Euro je Erwerber, also 90.000 Euro für ein gemeinsam kaufendes Paar, da jeder seinen eigenen Höchstbetrag hat. Ein Objekt von rund 640.000 Euro lässt sich damit ohne Eintragungsgebühren erwerben — zu zweit knapp 1,3 Millionen Euro. Ein Mindestbetrag von 100 Euro wird in jedem Fall erhoben.
Nicht verbrauchter Kredit verfällt nicht, sondern bleibt für spätere Erwerbe erhalten, bis er aufgebraucht ist.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Erwerber, die Wohnung innerhalb von zwei Jahren nach der notariellen Urkunde zu beziehen — bei Bauland oder einem im Bau befindlichen Objekt innerhalb von vier Jahren — und sie danach mindestens zwei zusammenhängende Jahre selbst zu bewohnen. Wird das Objekt vorher verkauft, auch nur teilweise vermietet oder die Bewohnung aufgegeben, ist der Kredit samt gesetzlicher Zinsen zurückzuzahlen. Eine Befreiung kann bei der AED beantragt werden, etwa bei höherer Gewalt, Krankheit, Zwangsverkauf, Enteignung, Tod des Ehepartners, Scheidung oder einem beruflich erzwungenen Wohnortwechsel.
Und beim Kauf im VEFA?
Ist der Bau zum Zeitpunkt des Erwerbs zu höchstens 80 % fertiggestellt, fallen Eintragungs- und Umschreibungsgebühren nur auf den Grundstückswert an; der Bauteil ist befreit. Die Maßnahme gilt für VEFA-Erwerbe ab dem 16. Juli 2026 und läuft drei Jahre, sofern die Wohnung als Hauptwohnsitz dienen soll.
Der Steuerkredit wird anschließend auf den verbleibenden Betrag angerechnet. In der Praxis erreichen die meisten Erwerber damit den Mindestbetrag von 100 Euro und behalten einen großen Teil ihres Kredits für einen späteren Kauf. Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, sind diese Beträge unverbindlich; für eine vor Inkrafttreten unterzeichnete Urkunde kann die Befreiung auf Antrag bei der AED erlangt werden.
Ist der Taschenrechner zuverlässig?
Wir bemühen uns, sie so zuverlässig wie möglich zu gestalten! Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die von unserem Berechnungstool gelieferten Ergebnisse auf Standardformeln und Durchschnittssätzen beruhen. Die tatsächlichen Notargebühren können aufgrund einer Reihe von Faktoren variieren, z. B. aufgrund der Besonderheit Ihrer Transaktion, der besonderen Anforderungen des Notars und anderer Variablen, die nur in Ihrer Situation auftreten. Daher kann die Schätzung, die Sie hier erhalten, von den tatsächlichen Kosten abweichen, die Ihnen bei Ihrer Transaktion begegnen werden.